Alexander Ober

Rechtsanwalt - Wiesbaden

In dieser Rubrik sollen nicht aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung nachgezeichnet werden. Vielmehr geht es mir darum, eine Auswahl aus Rechtsfragen meiner Tätigkeiten aufzuzeigen.


- Mieterhöhung:
im Rhein-Main-Gebiet sind vermehrt Mieterhöhungsverlangen zu verzeichnen; insbesondere größere Wohnungsgesellschaften (z.B. VONOVIA und GWH) schreiben die Mieter mit dem Verlangen an, einer Mieterhöhung zuzustimmen; die Prüfung eines solchen Verlangens ist empfehlenswert


- Renovierungsfristen:
das Kammergericht ('OLG Berlin') hat entschieden, die Formulierung, die Renovierung sei 'regelmäßig' nach xx Jahren auszuführen, stelle eine starre Frist dar; der Bundesgerichtshof hat sich noch nicht dazu geäußert, ob 'regelmäßig' eine andere Bedeutung hat als 'im Allgemeinen' oder 'in der Regel'; nur bei starren Fristen entfällt für den Mieter die Verpflichtung aus dem Vertrag, die Schönheitsreparaturen auszuführen


- Renovierungsklausel und Anwaltskosten:
wiederum nach Ansicht des Kammergerichts ('OLG Berlin')kann der Mieter seine Anwaltskosten ersetzt verlangen, wenn der professionelle Vermieter ihn aufgrund einer unwirksamen Vertragsklausel zur Durchführung von Renovierungsarbeiten auffordert


- Gestaltung von Wohnräumen mit kräftigen Farben:
nach einem Urteil des Kammergerichts macht sich ein Mieter schadenersatzpflichtig, wenn er Räume mit kräftigen Farben streicht und diese Räume bei Auszug nicht wieder mit allgemein akzeptierten Farbtönen streicht


- Vertragsstrafen:
anders als bei Wohnraummiete kann der Vermieter im gewerblichen Mietverhältnis durchaus Vertragsstrafen im Vertrag ausbedingen


- gefährliche Mietminderung:
mit Urteil vom 11.07.2012 (VIII ZR 138/11) bestätigt der BGH die Wirksamkeit einer Kündigung wegen Mietrückständen, wenn der Mieter bei üblicher Sorgfalt hätte erkennen müssen, zur Minderung nicht berechtigt zu sein;
im entschiedenen Fall ging es um Schimmel; aber: das Urteil wird wohl verallgemeinert werden können


- Mietminderung wegen Baulärm etc.:
nach einem Urteil des BGH muss ein Mieter in einer Großstadt durchaus damit rechnen, dass ihn Bautätigkeiten, Verkehrslärm etc. in einer großstadttypischen Ausprägung stören; auch ist ihm dann unter Umständen verwehrt, hieraus Mietminderung herzuleiten


- enttäuschte Gewinnerwartungen (Gewerberaum):
Leerstände von Verkaufsflächen im Umfeld einer gewerblichen Mieteinheit berechtigen einen Mieter regelmäßig nicht, die Miete zu mindern; das Risiko der Realisierung von Gewinnerwartungen trägt regelmäßig der gewerbetreibende Mieter


- Verbrauchserfassung / Wasserzähler:
das LG Leipzig hat in einem Urteil angenommen, dass Zählerstände nicht geeichter Wasserzähler nicht verwendet werden dürfen;
das LG Wiesbaden hingegen hat ein Urteil erlassen, mit dem die Kündigung eines Vermieters bestätigt wurde, weil sein Mieter dem Eichamt den Ablauf der Eichfrist der Wasserzähler mitgeteilt hatte;
beide Gerichte nehmen an, dass der Mieter die abgerechneten Wasserkosten um 15% kürzen darf;
nach LG Leipzig hat die Umlage nach anteiliger Wohnfläche zu erfolgen; das LG Wiesbaden lässt die Umlage nach den Ständen der ungeeichten Zähler zu; so jetzt auch der BGH, wenn der Vermieter beweisen kann, dass die Zähler den Verbrauch zutreffend erfasst haben




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